Verhaltenskodex

I. In den KHGn und anderen hochschulpastoralen Institutionen des Bistums Osnabrück wird im gemeinsamen Miteinander eine Kultur der Achtsamkeit gelebt. Hierzu gehören:

  • eine vorbehaltslose und sensible Wertschätzung unserer Mitmenschen unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht und Beeinträchtigung.
  • ein einladendes Grundverständnis des »Alle sind willkommen!«.
  • ein partizipativer und kooperativer Führungsstil.
  • eine transparente Kommunikations- und Streitkultur.
  • dass Seelsorge und Beratung einerseits an professionelle Verschwiegenheit andererseits an supervisorische, kollegiale Reflexion gebunden ist.
  • dass ein regelmäßiger informeller Austausch gepflegt wird.
  • dass Rollen und Zuständigkeiten sowohl intern wie extern transparent kommuniziert werden.
  • dass Leitungen sowie einrichtungsspezifische Organisations- und Ablaufstrukturen einen ausgewogenen Umgang von Fürsorge und Kontrolle gewährleisten.
  • eine vorbehaltlose Wertschätzung unabhängig von Leistung und Engagement.
  • eine konstruktive Fehlerkultur. Das heißt, gemachte Fehler werden als Möglichkeit von Verbesserungen gesehen.
  • die Kultur der gegenseitigen Achtung und Respekt als Maßstab für den angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz.
  • eine hohe, regelmäßig reflektierte Aufmerksamkeit der Mitarbeiter*innen.

II. Auf Basis dieser Kultur engagieren wir uns für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit unseren Mitmenschen. Wir richten unsere Arbeit im Sinne einer Selbstverpflichtung an den nachfolgenden Punkten aus:

  1. Wir achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde unserer Mitmenschen. Unsere Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
  2. Wir schützen unsere Mitmenschen nach Kräften vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
  3. Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Die individuellen Grenzen unserer Mitmenschen respektieren wir. Dies bezieht sich insbesondere auch auf deren Intimsphäre.
  4. Wir beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
  5. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber den Menschen in unseren Gemeinden und darüber hinaus bewusst. Unser Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Wir nutzen keine Abhängigkeiten aus.
  6. Wir sind uns bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
  7. Wir wissen, wo wir uns beraten lassen können oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekommen und nehmen sie in Anspruch.
  8. Unsere Grundhaltung ist geprägt durch Achtsamkeit und Respekt.

III. Darüber hinaus ist für einen effektiven Schutz eine hohe Achtsamkeit in folgenden Bereichen gemeinsame Arbeitsgrundlage:

  1. Nähe und Distanz

Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen ernst und achten sie. Wie viel Distanz die uns anvertrauten Menschen brauchen, bestimmen diese selber, es sei denn – sie überschreiten dabei selbst Grenzen der Anderen. Herausgehobene Freundschaften und Beziehungen sind offen kommunizierbar; intime Kontakte von Erwachsenen zu Minderjährigen/Schutzbefohlenen werden nicht toleriert. Methoden, Übungen, Spiele mit Körperkontakt sollten achtsam eingesetzt werden. Sie hängen von der Akzeptanz der Gruppe ab und erfordern hohe Reflektion und Sensibilität der Mitarbeiter*innen. Bei extremen Nähebedürfnissen von Menschen wird die Betreuungsperson in respektvoller Weise dafür Sorge tragen, dass ein situativ angemessenes Maß an Distanz gewahrt bleibt. Alle dürfen Stopp sagen. Mitarbeiter*innen wissen auch um ihre eigenen Distanzbedürfnisse und leben vor, diese ernsthaft wahr zu nehmen. Es ist unzulässig, dass Verschwiegenheit einfordert wird, um damit Geheimnisse zu schaffen. Wenn wir mit Menschen arbeiten, geschieht dies in den dafür vorgesehenen Räumen und Orten. Diese sind für andere zugänglich und dürfen nicht abgeschlossen werden.

  1. 1:1-Situationen

Situationen, in denen wir mit Hilfe Suchenden/Schutzbefohlenen alleine sind, entstehen ausdrücklich auf deren Wunsch. Wenn die Bitte um ein 1:1-Gespräch von Seiten der Verantwortlichen gewünscht wird, ist das Einverständnis des Gesprächspartners bzw. der Gesprächspartnerin Bedingung für das Stattfinden. Außerdem ist in dem Fall auf ein Maximum von Transparenz und Öffentlichkeit zu achten.

Es wird sich generell darum bemüht, dass eine weitere (hauptamtlich mitarbeitende) Person über eine 1:1-Situation informiert ist.

  1. Geschenke und Belohnungen

Geschenke und Belohnungen bleiben in einem angemessenen Rahmen, sind transparent zu machen und entsprechen in Wert und Umfang der Situation.

  1. Recht am Bild und Umgang mit Medien/sozialen Netzwerken

Wir achten das Recht am Bild und achten einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos, Videos oder anderen digitalen Medien. Wenn jemand generell oder in einer bestimmten Lebenslage nicht fotografiert, gefilmt oder aufgenommen werden möchte, ist dies zu unterlassen. Mit den Daten gehen wir entsprechend den im Bistum Osnabrück geltenden Datenschutzverordnungen um.

  1. Sprache und Wortwahl

Wir verwenden in den KHGn und anderen hochschulpastoralen Institutionen keine sexualisierte und abwertende Sprache. Wir achten darauf, wie innerhalb unserer Einrichtungen untereinander kommuniziert wird und greifen ggf. ein.

  1. Schutz der Intimsphäre, insbesondere bei Fahrten mit Übernachtung

Wir achten bei der Unterbringung auf Geschlechter- und Alters- Grenzen. In den KHGn, anderen hochschulpastoralen Institutionen und bei Fahrten ist darauf zu achten, dass beim Umziehen und im Wasch- und Toilettenbereich die Intimsphäre der Mitmenschen/Teilnehmer*innen geschützt wird.

  1. Fehlerkultur und Disziplinarmaßnahmen

Wir leben eine fehleroffene Kultur, in der sich Menschen entwickeln können, auch wenn sie nicht immer unseren Vorstellungen gemäß handeln. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu reflektieren und zu verändern. Mit Fehlern gehen wir konstruktiv um und beachten folgende Grundregeln: Fehler und Vorfälle sollten so früh wie möglich angesprochen werden, wir unterbinden grenzverletzendes Verhalten konsequent. Wenn wir einschüchterndes Verhalten, körperliche Übergriffe, zu große Nähe, verbale Gewalt u. ä. beobachten, wird die Situation gestoppt, das Verhalten angesprochen und zum Thema gemacht und eine Veränderung bedingungslos eingefordert. Sanktionen werden im Leitungsteam abgesprochen, um eine Objektivität sicherzustellen.


Institutionelles Schutzkonzept des Bistums Osnabrück

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